Fragen

Inhalte:

Taufe

Konfirmation

Hochzeiten

Beerdigungen

Kircheneintritt

Gemeindehaus mieten


Taufe

Termine:

Im Gottesdienstprogramm der Ev. Johannesgemeinde Beerfurth gibt es keine feststehenden Tauftermine. Bitte sprechen Sie deshalb Ihren Wunschtermin mit dem Pfarramt ab. (Tel.: 06164-1538)

Unterlagen: 
Für die Taufanmeldung ist
eine Geburtsurkunde des Kindes notwendig. Ist das Kind in einer anderen Kirchengemeinde gemeldet, ist ein Tauf-Dimissoriale erforderlich. Das Dimissoriale (der „Entlassungsschein“) ermöglicht die Taufe in einer anderen Kirchengemeinde als der eigenen. Das Dimissoriale wird vom Pfarramt der Heimatgemeinde des Kindes ausgestellt.)

Paten:
Ein bis zwei Paten sind üblich. Pate werden kann, wer Mitglied in der evangelischen Kirche ist. Angehörige anderer christlicher Kirchen (wie zum Beispiel der katholischen Kirche) düfen in der evangelischen Kirche das Patenamt übernehmen. Paten, die nicht Mitglied der Ev. Johannesgemeinde Beerfurth sind, benötigen für des Patenamt - bei einer Taufe in unserer Gemeinde - ein ein Dimissoriale ihrer zuständigen Kirchengemeinde.

Taufspruch:
Es ist Tradition, dass von den Eltern (Paten) ein Taufspruch für das Kind ausgewählt wird. Dieser Spruch sollte ein biblischer Spruch sein und die guten Wünsche der Eltern (Paten) für das Kind zum Ausdruck bringen (Siehe Link am Ende dieses Abschnittes).

Über die Taufe:
Die Taufe gilt als sichtbares Zeichen der Liebe Gottes zu uns Menschen. Durch die Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der weltweiten Christenheit aufgenommen. Die Taufe wird von fast allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. 

Die Taufe ist der Beginn eines christlichen Lebensweges:
Die Taufe bedeutet die Aufnahme in die christliche Kirche und damit auch in die Gemeinde vor Ort. Täuflinge werden von der Kirchengemeinde zu altersgemäßen Veranstaltungen eingeladen.

Als Kirchenmitglied hat das Kind später einmal bestimmte Rechte:
Getaufte und konfirmierte Gemeindemitglieder dürfen selbst Taufpatin oder Taufpate werden. Sie haben das Recht auf eine lebenslange Begleitung durch die Kirche. In ihren Gemeinden sind sie herzlich eingeladen, sich ehrenamtlich zu engagieren und in kirchliche Ämter wählen zu lassen.

Taufsprüche: http://www.taufspruch.de

Fragen zur Kindertaufe: https://www.ekd.de/einsteiger/taufe.html

Fragen zur Erwachsenentaufe: https://www.ekd.de/einsteiger/erwachsenentaufe.html


Konfirmation

Religion, Glaube und Leben in unserer modernen Gesellschaft sind zentrale Themen des Konfirmandenunterrichtes. Der Konfirmandenunterricht beschäftigt sich mit den Fragen, wie der christlicher Glaube in moderner Zeit gelebt werden kann, was es bedeutet einer Kirche anzugehören und Mitglied einer christlichen Gemeinde zu sein.

Der Konfirmandenunterricht beginnt im Mai und endet mit der Konfirmation (4 Wochen nach Ostern) des darauffolgenden Jahres. Er umfasst eine wöchentliche Doppelstunde, Gottesdienstbesuche, die Teilnahme an einer diakonischen Straßensammlung, Ausflüge und eine Freizeit.

Jugendliche, die das Konfirmandenalter erreicht haben werden vom Pfarrbüro angeschrieben und zum Konfirmandenunterricht eingeladen. Jugendliche, die noch nicht getauft oder in der Kirchengemeinde gemeldet sind, können ebenfalls am Unterricht teilnehmen. Ihre Taufe erfolgt im Rahmen eines Gottesdienstes kurz vor der Konfirmation.

Zu Beginn des Konfirmandenjahres werden die Eltern zu einem Elternabend eingeladen, an dem der Konfirmandenunterreicht mit seinen Inhalten und seiner pädagogischen Ausrichtung vorgestellt wird. Ein zweiter Elternabend findet am Ende der Konfirmandenzeit statt, um Fragen rund um die bevorstehende Konfirmation zu klären und alle notwendigen Absprachen zu treffen.


Hochzeiten

Anmeldung: Bitte sprechen Sie Ort, Datum und Uhrzeit Ihrer Hochzeit frühzeitig mit dem Gemeindebüro ab. Es ist sinnvoll, die Besprechung der Einzelheiten der Trauung nicht früher als 6 Wochen vor dem Termin zu besprechen. Soweit möglich werden wir auf Ihre Wünsche zum Hochzeitsgottesdienst eingehen.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Ja. Im Mittelpunkt der Trauung sollte allerdings das Hochzeitspaar und nicht der Fotograf stehen.

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

Geschmäcker sind erfahrungsgemäß verschieden. Deshalb bitten wir Sie, sich um den Blumenschmuck des Altars und evtl. auch der Bänke selbst zu kümmern und die anfallenden Kosten selbst zu übernehmen.

Was kostet die Trauung?

Für Gemeindemitglieder ist die Trauung kostenlos.

Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

Ja, das ist üblich.

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich. Sprechen Sie Einzelheiten bitte mit dem Pfarramt ab.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Ja, das ist möglich. Auf jeden Fall sollten Sie den Termin frühzeitig mit dem Gemeindebüro und Pfarrer Reeh absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unten "Kircheneintritt" (siehe unten) weitere Informationen.

Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Dies ist in unserer Gemeinde möglich, allerdings setzt eine evangelische Trauung in der Regel die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.

Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an die eigene Trauung zu erinnern. Fragen Sie im Pfarramt nach.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Eigentlich nicht. Aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird diese Form der Hochzeit "ökumenisch" genannt.

Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?

Eine wichtige seelsorgerliche Aufgabe ist die Begleitung von Menschen in Krisensituationen. Welche Formen und Rituale für Sie sinnvoll und möglich sind, sprechen Sie bitte mit dem Pfarramt ab. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es nicht.

Können wir uns als gleichgeschlechtliches Paar kirchlich trauen lassen?

Ja, das ist möglich! Bitte wenden Sie sich an das Pfarramt.


Beerdigungen

Anmeldung eines Trauerfalls:

Ist ein Angehöriger oder Freund gestorben, melden Sie den Todesfall bitte dem Pfarrbüro (06164-1538), um einen Termin für die Bestattung festzulegen. Herr Pfarrer Reeh wird mit Ihnen bei dieser Gelgenheit einen zusätzlichen Termin ausmachen, um mit Ihnen die anstehende Trauerfeier in allen Einzelheiten zu besprechen.

Weitere Fragen zur Trauerfeier/Bestattung

Oft äußern Menschen besondere Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen sich die Angehörigen daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit uns oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Pfarramt. 

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarrämtern abgesprochen werden.

Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.

Aussegungen

Nach altem Brauch können Angehörige von ihrem Verstorbenen im Haus Abschied nehmen. Wenn eine Aussegnung gewünscht wird, rufen Sie uns bitte an.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Dies ist von Seiten der Kirchengemeinde aus möglich, allerdings lassen manche örtliche Friedhofsverwaltungen die Bestattung Auswärtiger nicht zu.

Musik, Lieder

Das Abspielen von Musik zur Trauerfeier kann mit dem Bestattungsunternehmen oder Pfarrer Reeh abgesprochen werden. In unserer Gemeinde ist es nicht üblich Kirchenlieder zu singen.


Kircheneintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Bei Fragen zum Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Kann ich in die Kirche eintreten, wenn ich nie zuvor keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Das ist möglich. In diesem Fall können sie sich auch evangelische taufen lassen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Auf diese Weise können Sie den christlichen Glauben näher kennenlernen. Weitere Informationen bekommen Sie beim Pfarramt.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein. Vorgesehen ist ein Gespräch mit einem Pfarrer oder der Pfarrerin. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Wenn Sie das gerne möchten, können Sie sich in einem Gottesdienst vorstellte werden oder Ihr Eintritt auf die eine oder andere Weise bekannt gemacht werden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 950 € für Ledige (Lohnsteuerklasse I), rund 1.800 € für Verheiratete (Lohnsteuerklasse III) und rund 2.450 € für Verheiratete mit einem Kind (Lohnsteuerklasse III/1). Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 10,03 € Kirchensteuer monatlich (Lohnsteuerklasse III). Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben, lassen Sie bitte Ihre Kirchenzugehörigkeit dort eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun? 

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.


Gemeindehaus mieten

Gerne vermieten wir das Gemeindehaus an Mitglieder unserer Kirchengemeinde. Die Kosten für eine Tages-Veranstaltung betragen 100,00 €.

Bereits am Vortag der Feier (z.B. Geburtstagsfeier) dürfen Sie den Gemeindesaal ab 12.00 Uhr für die Feier herrichten. Wir bitten Sie das Gemeindezentrum spätestens 12.00 Uhr am Tag nach der Feier dem Vermieter, der Ev. Kirchengemeinde, wieder zu übergeben. Für die Endreinigung ist der Mieter zuständig. Das gilt auch für die Reparatur aller entstandenen Schäden.

Vor Benutzung des Gemeindezentrums ist ein Mietvertrag mit der Ev. Kirchengemeinde Beerfurth zu unterzeichen. Bitte sprechen Sie den Termin der Nutzung des Gemeindezentrum frühzeitig mit dem Pfarramt ab.

Gemeindeveranstaltungen haben terminlich Vorrang.